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Vierter Abschnitt Freie Unterrichtseinrichtungen § 119 Rechtsstellung, Bezeichnung. Zwölfter Teil Datenschutz, Übergangs- und Schlussvorschriften. Erster Abschnitt Datenschutz § 120 Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern § 121 Schutz der Daten von Lehrerinnen und Lehrern § 122 Ergänzende Regelungen

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