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Kontaktperson für die Steuerbehörde - erbschaftsamt.bs.ch

2014-7-9 · Kontaktperson für die Steuerbehörde Dieses Merkblatt vermittelt den Hinterbliebenen allgemeine Hinweise zum Veranlagungs-verfahren im Todesfall. Für weiterführende Auskunft wenden Sie sich direkt an die Steuer-verwaltung Basel-Stadt. Steuerpflicht im Todesfall Die Steuerpflicht endet mit dem Tod der steuerpflichtigen Person (§ 8 Abs. 2 STG).

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